Die chirurgische Durchtrennung der Samenleiter ist eine vergleichsweise einfache Methode zur Unfruchtbarmachung – einfacher als bei der Frau, da die zu durchtrennende Struktur sehr oberflächennah liegt: In örtlicher Betäubung werden die Samenleiter am Hodensack durchtrennt und unterbunden. Der Eingriff wird ambulant durchgeführt, d.h. man kann danach sofort nach Hause.
Seit Herbst 2012 führe ich diesen Eingriff mit der in China erfundenen und in den USA weiterentwickleten “no-needle-no-scalpel-Technik” durch, d. h. ohne eigentlichen Hautschnitt: Die örtliche Betäubung erfolgt mit einem speziellen Gerät ohne Nadel. Sobald die Haut unempfindlich ist, wird über einen kleinen Haut-Stich der Samenleiter aufgesucht.
Meist ist es möglich, den linken und den rechten Samenleiter vom gleichen Stich aus zu unterbinden.
Ein späteres Rückgängigmachen ist zwar technisch möglich, das Gelingen ist allerdings unsicher. Der Eingriff sollte deshalb als definitiv betrachtet und nur dann durchgeführt werden, wenn endgültig kein weiterer Kinderwunsch mehr besteht. Dabei ist auch an die Möglichkeit zu denken, dass ein Kind durch Unfall oder Krankheit stirbt und danach ein Kinderwunsch neu aufkommt. Nebst reiflicher Überlegung ist auch eine Besprechung unter den Partnern notwendig.
Mit einer sicheren Verhütung kann erst nach 90 Tagen gerechnet werden: während dieser Zeit können vorhandene Spermien noch überleben. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Spermaportion im Labor unter dem Mikroskop untersucht. Finden sich keine lebenden Spermien mehr, kann ab diesem Zeitpunkt auf anderweitige Verhütungsmethoden verzichtet werden.
Vereinzelte Fälle von spontanem Zusammenwachsen eines durchtrennten Samenleiters kommen vor: diese Möglichkeit besteht also, die Chance bzw. das Risiko ist allerdings sehr gering (geringer z.B. als ein “Pillenversagen”).
Auf Potenz und Lust hat der Eingriff keinen Einfluss, da die Hoden selber und damit ihre Hormonproduktion unangetastet bleiben.
Ein Erguss findet weiterhin statt; an der Flüssigkeit ist ohne Mikroskop keine Veränderung festzustellen.
Nach dem Eingriff sollten Sie 2-3 Tage keine grösseren Anstrengungen unternehmen. Duschen und Baden sind hingegen bereits am Tag nach dem Eingriff wieder erlaubt.
Der Eingriff wird von der Krankenkasse (Grundversicherung) in der Regel nicht bezahlt.
Haben Sie aber eine Zusatzversicherung, lohnt sich eine Anfrage, ob ein Teil der Kosten übernommen wird.
Eine Besprechung und kurze örtliche Untersuchung in der Sprechstunde ist unabdingbar; erst danach wird ein Termin vereinbart. So können Sie sich die Sache noch einmal in Ruhe überlegen und mit Ihrer Partnerin besprechen.
Als besonders informativ empfehle ich die Website www.vasektomie.ch
Das Informationsblatt können Sie hier herunterladen.